Nordhalben
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die Erhöhung von Wasser- und Abwassergebühren sind Entscheidungen, welche bei keinem Marktgemeinderat Freude auslösen. Bei uns wurde die Neukalkulation der Gebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Als Grundlage dient das Kommunale Abgabengesetz (KAG), welches für alle Bayerischen Kommunen, egal ob arm oder reich, wachsend oder schrumpfend, verpflichtend ist. Der Bevölkerungsrückgang und die Leerstandssituation in einer Kommune werden im KAG …