Sulzberg
Amtliche Bekanntmachungen
Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Rasentrimmern, Vertikulierern usw. Am 05. September 2002 ist die 32. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) in Kraft getreten, mit welcher auch der Betrieb obiger Gartengeräte neu geregelt wurde. Um Beschwerden über Lärmbelästigungen vorzubeugen, möchten wir auf die Vorgaben des § 7 der 32. BImSchV hinweisen. Diese besagt, dass in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr …