Viereth-Trunstadt
„Stille Tage“: Was erlaubt ist – und was nicht
Mit dem Ende des Jahres rücken auch die sogenannten „Stillen Tage“ näher. Das Landratsamt Bamberg erinnert daran, dass Allerheiligen (Samstag, 1. November), der Volkstrauertag (Sonntag, 16. November), der Buß- und Bettag (Mittwoch, 19. November) sowie der Totensonntag (Sonntag, 23. November) als „Stille Tage“ nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz gelten. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann zulässig, wenn sie dem ernsten Charakter …