Üchtelhausen
Widerspruch Weitergabe Melderegisterauskünfte
Öffentliche Bekanntmachung Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im März 2026 wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über …