Oberzent aktuell
Die Stadt Oberzent sucht Wildschadensschätzer!
Nach § 35 des Hessichen Jagdgesetzes sind durch den Magistrat der Stadt Oberzent je für die Dauer von 4 Jahren sachkundige Personen als Wildschadensschätzer zu bestellen. In diesem Zuge sind wir aktuell auf der Suche nach Persoen, die sich vorstellen können Wildschadensschätzungen für die Stadt Oberzent durchzuführen. Bei Interesse melden Sie sich bis zum 21.02.2025 bei Helmut Schäfer (Verwaltungsstandort Beerfelden) unter der Telefonnummer 06068/7590-971 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-oberzent.de