Allstedt
Amtlicher Teil
Die vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Allstedt (Beschluss des Stadtrates der Stadt Allstedt 301-38/2023 vom 18.09.2023) wurde mit Verfügung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz unter Aktenzeichen 15.14.06.001.001 vom 20.09.2023 genehmigt. Die ausgefertigte Hauptsatzung mit Datum vom 21.09.2023, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Allstedt, den 21.09.2023 Edler