Raguhn-Jeßnitz
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Zugelassene Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 18. Juni 2023 Der Wahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 auf der Grundlage des § 30 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung, nachfolgende Bewerber um die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 18. Juni 2023 zugelassen, die hiermit gemäß § 30 Abs. 6 des …