Neverin
Gratulation
Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich, wenn ihr Alters- oder Ehejubiläum im Amtsblatt erwähnt wird. Dabei werden jedoch personenbezogene Daten veröffentlicht. Nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist eine solche Veröffentlichung nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person möglich. Aus diesem Grund werden seit November 2025 keine Alters- und Ehejubiläen mehr im Amtsblatt veröffentlicht. Da sich viele …