Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025
1. Die Wählerverzeichnisse zu der oben aufgeführten Wahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Groß Miltzow, Schönbeck, Kublank, Neetzka, Voigtsdorf, Schönhausen, Woldegk werden in der Zeit vom 21. bis 25. April 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Woldegk, Einwohnermeldeamt (Zi. 101), Karl-Liebknecht-Platz 1, 17348 Woldegk, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner …