Landkreis Waren
Tauchgänge mit Atemgeräten erlaubnispflichtig
Neubrandenburg (pm). Die untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte informierte am 15. März über eine Änderung des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns, da sich die Festlegungen für Tauchgänge geändert haben. Bei Tauchgängen mit Atemgeräten handelt es sich nun um einen erlaubnispflichtigen Vorgang. Dieser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der jeweils für das Gewässer zuständigen Wasserbehörde. Für das Tauchen ohne …