Verbandsgemeinde Langenlonsheim
Erhöhung der Steuerhebesätze in den Ortsgemeinden
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir möchten Sie darüber informieren, dass in fast allen Ortsgemeinden die Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer notwendig geworden ist. Hintergrund hierbei ist, dass der Landtag Rheinland-Pfalz die landesdurchschnittlichen Hebesätze neu festgelegt hat. Dies sind 345 % bei der Grundsteuer A, 465 % bei der Grundsteuer B, 380 % bei der Gewerbesteuer. Passen nun die Ortsgemeinden ihre Steuerhebesätze wie …