Verbandsgemeinde Rüdesheim
Erhöhung der Steuerhebesätze in den Ortsgemeinden zum 01.01.2023
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie darüber informieren, dass in fast allen Ortsgemeinden die Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer notwendig geworden ist. Hintergrund ist, dass der Landtag Rheinland-Pfalz die landesdurchschnittlichen Hebesätze neu festgelegt hat. Dies sind 345 % bei der Grundsteuer A, 465 % bei der Grundsteuer B, 380 % bei der Gewerbesteuer. Passen nun die Ortsgemeinden ihre Steuerhebesätze nicht an, zahlen sie einerseits Umlagen für Geld, …