Eschede
Die Eingriffsregelung bei der Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken aufgrund des § 17 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz
Seit dem 04.Dezember 2020 müssen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht von Behörden durchgeführt oder genehmigt werden, von der Naturschutzbehörde des Landkreises Celle genehmigt und vom Verursacher gegebenenfalls auch ausgeglichen werden. Hierzu gehören auch Baumfällungen in Gärten oder entlang von Privatwegen. Ob die Baumfällung einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde bedarf, hängt im Wesentlichen von zwei Fragen ab: 1. Erfolgt eine Genehmigung …