Neuerburg
I. Allgemeine Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung
1. Eigentumsübergang, Abfuhr: Der Selbstwerber erwirbt das Eigentum am gekauften Holz nach Bezahlung . Bearbeitung und Abfuhr dürfen erst nach Bezahlung erfolgen. Bei der Aufarbeitung / Abfuhr ist diese Vereinbarung zusammen mit einem Nachweis der Bezahlung oder der Abfuhrfreigabe mitzuführen. 2. Übergabe, Gefahrenübergang: Mit der Bezahlung geht die Gefahr des Verlustes, des Untergangs oder der Wertminderung auf den Selbstwerber über. 3. Verbot der Weiterveräußerung des …