Trebur
Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG)
Durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 werden nur noch folgende Alters- und Ehejubiläen in den Treburer Nachrichten und in der Tagespresse veröffentlicht: Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Des Weiteren wird bei Personen die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentlichung dann automatisch nicht mehr erfolgen darf. …