Rückschnitte von Gehölzen – Pflicht für Eigentümer und Pächter
Wöllstein
Rückschnitte von Gehölzen – Pflicht für Eigentümer und Pächter
Alle Grundstückseigentümer und -pächter sind verplichtet, Bäume, Gehölze, Sträucher und Hecken, die an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze grenzen, bis spätestens 28.02.2026 zurück zu schneiden. Diese Maßnahme dient der Verkehrssicherheit, der Sichtfreiheit und …
Alle Grundstückseigentümer und -pächter sind verplichtet, Bäume, Gehölze, Sträucher und Hecken, die an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze grenzen, bis spätestens 28.02.2026 zurück zu schneiden. Diese Maßnahme dient der Verkehrssicherheit, der Sichtfreiheit und …