Hettenleidelheim
Veranstaltungen an sogenannten "Stillen Feiertagen"
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Landesgesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) am Karfreitag, am Totensonntag und am Volkstrauertag jeweils ab 4:00 Uhr am Allerheiligentag von 13:00 bis 20:00 Uhr und am 24. Dezember ab 13:00 Uhr alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, verboten sind (§ 6 LFtG). Des Weiteren sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 04:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr, …