An alle Hundehalter im Bereich der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
In allen Ortsgemeinden gibt es Satzungen über die Erhebung der Hundesteuer. Danach sind Hunde anzumelden und zwar mit einer Frist von 14 Tagen, nachdem sie angeschafft wurden oder sie in die Gemeinde gezogen sind. Dies gilt für jeden Hund, also auch für Zweithunde und weitere Hunde. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund, ist jeder für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich. Für die Anmeldung benötigen wir glaubhafte Nachweise zur Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und …