Enkenbach-Alsenborn
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit Eigentümer, die 2014 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet. Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern die …