Vollzug des Grundstückverkehrsgesetze
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Plittersdorf, Blatt 422, Flur 23, Nr. 128, Waldfläche, Auf Keßbachs Nück, 7.701 qm, Flur 23, Nr. 129, Waldfläche, Auf Keßbachs Nück, 9.050 qm. Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser …