Limburgerhof
Übermittlungssperre von Alters-und Ehejubiläen
Die Einwohnermeldebehörde informiert Zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes Wir weisen darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde, Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Es gibt folgende …