Braunfels
Wegfall der Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe in Hessen
Mit dem „Ersten Bürokratieabbaugesetz vom 16.12.2025" hat der Hessische Landtag eine bedeutende Erleichterung für Vereine und nicht-gewinnorientierte Organisationen sowie Initiativen beschlossen. Die Änderungen im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) sind am 23.12.2025 in Kraft getreten und bringen spürbare Vereinfachungen für die ehrenamtliche Vereinsarbeit. Was ändert sich konkret für Ihren Verein? In der Vergangenheit mussten Vereine den Ausschank von Getränken und …