Bad Endbach
Öffentliche Bekanntmachung
I. Vorläufige Besitzeinweisung 1. Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung In dem Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach werden die Beteiligten gem. § 65 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung zum 01.06.2024 -0.00 Uhr vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. Die tatsächliche Überleitung der Grundstücke …