Bad Endbach
Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof Bad Endbach
Auf dem Friedhof Bad Endbach sollen Gräber eingeebnet werden, bei denen die 30-jährige Ruhefrist abgelaufen ist. Den Angehörigen der nachfolgend aufgeführten Bestatteten wird bis zum 27.09.2024 Gelegenheit gegeben, Blumenschmuck, Grabsteine und Grabeinfassung von der Grabstätte zu entfernen. Nach Ablauf der Frist wird die Gemeinde entschädigungslos die nicht abgeräumten Grabstätten abräumen, einebnen und die Reste der Grabausstattung der Abfallbeseitigung zuführen. …