Echzell
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung
Die diesjährige Abräumung der Gräber (aller Arten), deren Ruhefrist bzw. Nutzungszeit abgelaufen ist, findet für alle Friedhöfe der Gemeinde Echzell im Zeitraum vom 15.08.2024 bis 30.10.2024 statt. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabausstattung (z.B. Pflanzgefäße. Kerzen, Vasen u.ä.) bis zum 14.08.2024 zu entfernen . Grabmale oder bauliche Anlagen und Grabausstattung gehen gem. § 34 der Friedhofsordnung der Gemeinde Echzell …