Ehringshausen
Allgemeinverfügung
Verbot des Entfachens von Feuer in Grünanlagen, auf Spielplätzen, dem Gemeindewald und der Feldgemarkung sowie auf Grillplätzen oder an Grillhütten Gemäß § 11 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 622, 630) ergeht folgende Anordnung: 1. In Grünanlagen, auf Spielplätzen, dem Gemeindewald und in der …