Hohenroda
Grabstätten auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hohenroda
Abgelaufene Nutzungsrechte an Grabstätten und mangelhafte Pflege an Grabstellen auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hohenroda Hiermit wird gem. § 30 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht, dass die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, nach Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) die Grabmale und sonstige baulichen Anlagen zu entfernen. Falls die Anlage nicht entfernt wird, kann die Friedhofsverwaltung entsprechend der Gebührenordnung zur …