Hohenroda
Erinnerung an die Fälligkeit von Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer
Die Gemeindekasse Hohenroda weist nochmals auf den Zahlungstermin für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer des III. Quartals 2022 am 15. August 2022 hin. Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten diesen Zahlungstermin einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, für die dann Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden. Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, der Gemeindekasse ein schriftliches …