Kommunalwahl am 15.03.2026
hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung Gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt: An die Stelle des Gemeindevertreters, Herrn Oliver Hölz, 35625 Hüttenberg, der mit Wirkung zum 26.03.2026 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist, rückt den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aus der Liste 5 - FWG- Herr Hartmut Lang, 35635 Hüttenberg-Rechtenbach, in die Gemeindevertretung nach. An die Stelle des Gemeindevertreters, Herrn Dr. Thomas …