Kirchheim
Durchführungsbestimmung für Schneeräumung gemäß §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung vom 28.01.1982
Gemäß § 2 der Durchführungsbestimmungen für Schneeräumung bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2023 die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken mit ungeraden Hausnummern (z. B. 1, 3, 5) und im Jahr 2024 die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken mit geraden Hausnummern (z. B. 2, 4, 6) räumungspflichtig. Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken werden auf ihre Räumungspflicht hingewiesen. Kirchheim, 18.12.2023 Der …