Lautertal
Jahresfälligkeit von Steuern
Am 01. Juli 2023 werden verschiedene Steuern fällig. Es handelt sich hierbei um: Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer (Ganzjahresfälligkeit) Soweit der Gemeindekasse kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird um Einhaltung des Fälligkeitstermins gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen sind. Wir weisen nochmals auf die Möglichkeit der Abbuchung hin. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Lautertal. GEMEINDEKASSE LAUTERTAL