Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Neuhof
Die Beförderungsentgelte nach § 2 der Verordnung werden wie folgt geändert: Grundpreis: 3,75 € Fahrpreis (km < 2) 3,50 € Fahrpreis (km > 2): 2,40 € Wartezeit pro Stunde: 39,00 € Die Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Neuhof, 31. Oktober 2022 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof gez. Möller Oberamtsrat