Ortenberg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ortenberg
Neuwahlen einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes Für den Bereich des Schiedsamtes in Ortenberg ist, da die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes und seiner Stellvertreterin im Juni 2024 abläuft, eine Neuwahl erforderlich. Für die Dauer einer Amtszeit von fünf Jahren sind durch die Stadtverordnetenversammlung eine Schiedsfrau / ein Schiedsmann und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter neu zu wählen. Die von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Personen werden vom …