Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ortenberg
Ortenberg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ortenberg
Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper Der Magistrat der Stadt Ortenberg als Ordnungsbehörde erlässt aufgrund von § 24 Abs. 2 i.V. mit § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31.01.1991 (BGBl. I Seite 169) in der zurzeit geltenden Fassung …
Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper Der Magistrat der Stadt Ortenberg als Ordnungsbehörde erlässt aufgrund von § 24 Abs. 2 i.V. mit § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31.01.1991 (BGBl. I Seite 169) in der zurzeit geltenden Fassung …