Poppenhausen
Ablesung der analogen Wasserzähler sowie der Zwischenzähler
Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Gebühren ist eine jährliche Ablesung der Messeinrichtungen notwendig. Alle Anschlussnehmer mit mechanischen Wasseruhren sowie mit eingebauten Zwischenzählern werden gebeten, die Ablesung selbst vorzunehmen. Dazu gehören auch die Wasserzähler, deren Werte die Finanzabteilung ausschließlich zur Berechnung der Kanalgebühren benötigt. Dabei ist neben dem Zählerstand, auch die Zählernummer sowie das Datum der Ablesung zu notieren. …