Poppenhausen
Allgemeinverfügung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. Teil I, S. 606) wird abweichend von § 3 Abs 2 Ziff. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt: 1. Regelung Aus Anlass des im Ortskern von Poppenhausen (Wasserkuppe) stattfindenden 7. Rhöner Brot-, Bier-, und Genußmarktes wird die Öffnung aller Verkaufsstellen im Ortskern der Gemeinde Poppenhausen am Sonntag, 18. Juni 2023, in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr …