Schöffengrund
Entfernung von Grabmalen und -einfassungen in Schöffengrund
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Schöffengrund werden in der Zeit vom 12. Mai bis 23. Mai 2025, Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung entfernt, soweit die Ruhefrist bzw. die Nutzungszeit der jeweiligen Grabstätte abgelaufen ist. Welche Gräber hiervon genau betroffen sind, ist durch eine Kennzeichnung am Grabstein ersichtlich. Zu beachten ist, dass Ruhefristen für Urnen in der Vergangenheit NICHT …