Wetzlar
Ordnungsamt
Überragenden Bewuchs zurückschneiden Eigentümer von Gärten und Grundstücken sind verpflichtet, den Rückschnitt von Ästen, Zweigen und Grünbewuchs so vorzunehmen, dass Straßen und Gehwege für alle Verkehrsteilnehmer in voller Breite und ohne Sichtbehinderungen im Straßenverkehr genutzt werden können. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar hin. Dies gilt auch für die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen. Sollte im Laufe des Jahres ein erneuter …