Frielendorf Frielendorf
Beteiligungsbericht gemäß § 123a HGO
Nach § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Pflicht ist seit Inkrafttreten der HGO-Novelle (Änderungsgesetz vom 31.01.2005 – GVBl. I S. 54 -) am 10. Februar 2005 unmittelbar anzuwenden. In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde …