Gilserberg
Gestaltung Innenteil
Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten 3. Änderung der Verwaltungskostensatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung am 22.04.2025 diese Änderungssatzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird: §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. …