Termine für die Entleerung der Hausklärgruben und abflusslosen Gruben
Die nächste Entleerung von Hausklärgruben und abflusslosen Gruben in der Stadt Lebach erfolgt in der 14. bis 15. Kalenderwoche. Der Grundstückseigentümer hat auf eigene Kosten die Grundstücksentwässerungsanlage, wie Fall- und Grundleitungen, Absetzbecken, abflusslose Gruben, Sinkkästen, Fettfänge, Geruchsverschlüsse, Abscheideranlagen, Neutralisierungsanlagen, usw. unter Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften so zu unterhalten, dass eine einwandfreie Funktion der Anlage …