Termine für die Entleerung der Hausklärgruben und abflusslosen Gruben:
Die nächste Entleerung von Hausklärgruben und abflusslosen Gruben in der Stadt Lebach erfolgt in der 44. bis 45. Kalenderwoche. Der Grundstückseigentümer hat auf eigene Kosten die Grundstücksentwässerungsanlage, wie Fall- und Grundleitungen, Absetzbecken, abflusslose Gruben, Sinkkästen, Fettfänge, Geruchsverschlüsse, Abscheideranlagen, Neutralisierungsanlagen, usw. unter Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften so zu unterhalten, dass eine einwandfreie Funktion der Anlage …