Vöhl
Gestaltung Innenteil
Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15. November 2025 die Grundbesitzabgaben, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig waren. Überweisen Sie bitte die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse Vöhl: Sparkasse Waldeck-Frankenberg SEPA-Verfahren: IBAN: DE62 5235 0005 0007 0002 27 BIC: HELADEF1KOR Waldeck-Frankenberger Bank SEPA-Verfahren: …