Barchfeld-Immelborn
1. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Barchfeld-Immelborn vom 18.10.2023
Artikel 1 Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Barchfeld-Immelborn vom 18.10.2023 wird wie folgt geändert: 1. § 20 Absatz 1 Nr. 13 wird wie folgt geändert: a) „§ 12 Abs. 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt;“ 2. § 20 Absatz 1 Nr. 14 wird wie folgt geändert: b) „§ 12 Abs. 5 fremde oder …