Barchfeld-Immelborn
Widerspruch gegen Datenübermittlungen
gemäß § 50 Absatz 5 i. V. m. § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz vom 03. Mai 2013, BGBl. I S. 1084, 2022 S. 2606 Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an: a) Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 BMG) b) Mitglieder parlamentarischer …