Barchfeld-Immelborn
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gem. § 27 Abs 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung …