Ebeleben
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ebeleben
Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ebeleben 2026 Gegen die vom Stadtrat am 25.06.2026 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 werden gemäß § 55 Abs. 2 ThürKO von der Kommunalaufsicht keine Bedenken geltend gemacht. Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) § 57 Abs. 3 - nach Änderung durch Art. 2 des ThürNKFG vom 19.11.2008, GVBL. S. 381 vom 27.11.2008 wird hiermit die …