Oppurg
Aufforderung zur Bewerbung
für das Ehrenamt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG) wählen die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg eine Schiedsperson und mindestens eine stellvertretende Schiedsperson für eine Amtszeit von 5 Jahren. Die …