Oppurg
Hinweis des Ordnungsamtes zum Abbrennen privater Feuer
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass private Feuer im Garten ausschließlich in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb mit einem maximalen Durchmesser von 1 Meter zulässig sind. Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes und naturbelassenes Holz. Das Verbrennen von Gartenabfällen, behandeltem Holz, Sperrmüll oder sonstigen Abfällen ist verboten. Zudem ist darauf zu achten, dass durch Rauch oder Funkenflug keine Belästigungen oder Gefährdungen für Nachbarn und die Umgebung …