Amtliche Bekanntmachung
Hinweise zur Ordnungsbehördlichen Verordnung Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf die §§ 11, 14 und 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand" vom 23. Mai 2019 hin: § 11 Halten und Mitführen von Tieren (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Die Regelungen des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren …