Bekanntmachung des Landrats über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen und die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters
I. Aufgrund der §§ 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Ortsbeiräte, Gemeinderäte, Stadträte, Verbandsgemeinderäte und des Kreistags sowie von Wahlvorschlägen für die Wahl(en) der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher -Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister -Stadtbürgermeisterinnen/Stadtbürgermeister …